Abgabe alkoholischer Getränke an JugendlicheGenerell ist kein Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 Jahren gestattet.
* Die Abgabe von Gärgetränken (z.B. Wein, Sauser, Obstwein, Bier, Frucht- und Beerenwein) und von
Getränken, die diese Bestandteile enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt.
* Die Abgabe von alkoholischen Getränken, die gebrannte Wasser (Spirituosen) sind oder solche enthalten (z.B. Alcopops und Mixgetränke mit gebrannten Wassern), ist an Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren untersagt
Change Address
Loading...